Schnelle AFF-Fakten

  • ab 14 Jahren
  • bis 85kg inklusive Kleidung
    Ausnahmen bis 98kg sind je nach Statur nach Absprache möglich.
  • physisch & psychisch fit
    Vor dem 1. Sprung ist ein ärztliches Attest erforderlich, einen Vordruck gibts mit der Anmeldebestätigung.
  • in 7 AFF-Level zum Solo-Fallschirmspringer werden
    Ab 25 Sprüngen können theoretische und praktische Lizenzprüfung absolviert werden.

Häufige Fragen
Teilnahmebedingungen

Der colibri Staff

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Professionelles Fallschirmspringen: Piloten und Bodencrew sorgen für einen reibungslosen und sicheren Sprungbetrieb.

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Teilnahmebedingungen für AFF-Kurse

Benötigte Unterlagen (bei Kursbeginn)

  1. ärztliches Tauglichkeitszeugnis (nicht älter als 45 Tage)
    Attest Haus- oder Sportarzt: "geeignet zum Fallschirmspringen"
    Vordruck wird zugeschickt!
  2. bei Jugendlichen unter 18 Jahren amtlich beglaubigte Zustimmungserklärung aller Erziehungsberechtigter
  3. Personalausweis/Reisepass
  4. 3 Passbilder (Schnupperkurs 1 Passbild)
  5. Nachweis „Erste Hilfe“ oder Vorlage des Führerscheines ausgestellt nach 1972 (nicht erforderlich beim Schnuppersprung)

Teilnahmebedingungen

  1. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an. Nach der Anmeldung und dem Eingang der Anzahlung von € 345 erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit den Untersuchungsformularen für die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung, die zu Kursbeginn vom Arzt ausgefüllt mitgebracht werden muss. Melden Sie sich mindestens 3 Wochen vor Beginn des Kurses an, an welchem Sie teilnehmen wollen, da die Zahl der Teilnehmer begrenzt ist.
  2. Die restlichen Ausbildungskosten sind bei Kursbeginn zu entrichten. Bei Nichterscheinen nach Anmeldung werden Stornokosten in Höhe von € 345 für jeden gebuchten Kurs erhoben. Ansonsten gilt Punkt 4.
  3. Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien des Bundesministers für Verkehr für die Ausbildung und Prüfung des Luftfahrtpersonals. Der ausbildende Verein ist deshalb verpflichtet, Kursteilnehmer auszuschließen, die ihre Sicherheit und die Sicherheit Anderer gefährden. Ein Rückzahlungsanspruch auf bereits geleistete Zahlungen besteht hierbei nicht.
  4. Wird die Ausbildung vom Auszubildenden aus irgendeinem Grund nicht angetreten oder unterbrochen, so kann der Auszubildende die Kurse binnen eines Jahres ab dem ursprünglichen Kursdatum fortsetzen bzw. nachholen.
  5. Falls Kurse aus Gründen, die nicht vom Verein zu vertreten sind, nicht durchgeführt oder zu Ende geführt werden können, hat der Kursteilnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Teilnehmer kann den Kurs fortsetzen wie in Punkt 4. festgelegt.
  6. Falls der Auszubildende wegen Nichtbefolgung der Anweisung des Lehrers eine Verletzung erleidet und er deshalb den Kurs nicht fortsetzen kann, hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühren. Es gilt Punkt 4.
  7. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung von Ausbildungsgeräten haftet der Verursacher für den Schaden.
  8. Der Auszubildende verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber dem Verein, die ihm aus Anlass der Teilnahme an einem Kurs entstehen könnten, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vereins zurückzuführen.
  9. Während Ihrer Fallschirm-Sportausübung sind Sie gegen Haftpflichtansprüche durch unsere Fallschirm-Haftpflicht-Versicherung geschützt. Bei Verletzung tritt Ihre gesetzliche Krankenversicherung in Kraft. Haben Sie eine Private Krankenversicherung oder eine Lebens- bzw. Kapitalversicherungen abgeschlossen, sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung erkundigen, ob und wie weit luftsportliche Aktivitäten mit eingeschlossen sind.
  10. Mindestalter und Gewicht: Das Mindestalter für die Teilnahme an den Kursen beträgt bei Schulungsbeginn 14 Jahre. (Lizenzerwerb mit 16 Jahren) Das maximale Körpergewicht für die Teilnahme an einem Kurs beträgt 98kg incl. Kleidung. Körpergewicht und Größe müssen in einem stimmigen Verhältnis zueinander stehen.
  11. Bei Kursbeginn sind alle erforderlichen Unterlagen, festsitzende Lederturnschuhe (ohne Haken und mit glatter Sohle) und bequeme Kleidung (Trainingsanzug etc.) mitzubringen. Auf dem Flugplatz bestehen Unterkunftsmöglichkeiten nach Vereinbarung. Sie können uns wegen zusätzlicher Fragen unter 09173/794771 erreichen.

Weitere Bedingungen und Hinweise:

  1. Der Grundkurs beinhaltet den Vereinsaufnahmebeitrag (€ 200), die Mitgliedschaft für das laufende Kalenderjahr (€ 145/125), den einweisenden Theorieunterricht und die Ausbildungssprünge Level 1 bis Level 3.
  2. Der Aufbaukurs beinhaltet die Ausbildungssprünge Level 4 bis Level 7 incl. Leihgebühr für das Fallschirmsystem. Der Aufbaukurs muss innerhalb von 30 Tagen nach Absolvierung des im Grundkurs absolvierten "Level 3-Sprunges" begonnen werden.
  3. Der Gesamtkurs setzt sich aus Grund- und Aufbaukurs zusammen.
  4. Der AFF-Schnupperkurs beinhaltet den einweisenden Theorieunterricht und einen Ausbildungssprung Level 1. Bei Nachbuchung des Gesamtkurses innerhalb von 30 Tagen wird der AFF-Schnupperkurs mit € 249 angerechnet.
  5. Die Kursgebühren sind jeweils zu Kursbeginn fällig.
  6. Nicht enthalten in der Kursgebühr sind: Sprungbrille, Schuhe, Handschuhe, Lehrbücher, Prüfungsgebühren, AFF-Wiederholungssprünge, Sprungkosten und Leihgebühr für die Ausrüstung die nach der AFF-Ausbildung bis zum Lizenzerwerb entstehen.
  7. Aufgrund unvorhersehbarer Wettersituationen empfiehlt es sich, zwei Wochen für den Gesamt- und eine Woche für den Grundkurs einzuplanen. Unsere Sprungzeiten finden Sie auf unserer Webseite.
  8. Alle Ausbildungssprünge werden mit einer digitalen Kamera aufgezeichnet. Diese Aufzeichnung dient der Nachbesprechung und der Vorbereitung auf den nächsten Sprung.
  9. Wird das Lernziel bei einem Level nicht erreicht, sind für die Leistungsstufen Level 1 bis Level 3 € 180 und für die
    Leistungsstufen Level 4 bis Level 7 € 120 zu entrichten.


Nach Beendigung Deiner AFF-Ausbildung hast Du gelernt, allein das Flugzeug zu verlassen und den Fallschirm sicher zu ziehen. Du befindest dich aber nach wie vor im Schülerstatus und springst mit Sprungauftrag.

Auf dem Weg zur Lizenzreife werden 3 Sprünge aus niedriger Höhe durchgeführt und sind mindestens 5 Sprünge im 2er Formationsspringen und/oder 2er Freeflyspringen durchzuführen. Für diese Sprünge entstehen weitere Kosten.

Nach erfolgreicher Ausbildung und Absolvierung von mindestens 23 Ausbildungssprüngen (inkl. der AFF- Sprünge), kann die theoretische und praktische Prüfung zum Lizenzerwerb beantragt werden. Die Prüfungsvorbereitung und Prüfungstermine liegen außerhalb des Lehrgangs.

Mehr zu Lizenz & Prüfung

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechts unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Ausbildungsvideo

frei fallen. frei fühlen.