skydive colibri

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Flugplatz Waizenhofen 40
91177 Thalmässing

 

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Kontakt zu skydive colibri

© Ulli Wambach
Fallschirmsport Colibri e.V.

Teilnahmebedingungen AFF-Kurse

Benötigte Unterlagen (bei Kursbeginn)

  1. ärztliches Tauglichkeitszeugnis (nach Möglichkeit nicht älter als 365 Tage)
    Attest Haus- oder Sportarzt: "geeignet zum Fallschirmspringen"
    Vordruck wird zugeschickt! DFV — Downloads #tauglichkeit
  2. bei Jugendlichen unter 18 Jahren Zustimmungserklärung aller Erziehungsberechtigter
  3. Personalausweis/Reisepass
  4. 3 Passbilder (für den Schnupperkurs genügt 1 Passbild)
  5. Nachweis „Erste Hilfe“ oder Vorlage des Führerscheines ausgestellt nach 1972 (nicht erforderlich beim Schnuppersprung)

 

Teilnahmebedingungen

  1. Die Anmeldung hat über das AFF-Anmeldeformular unter freifallen.de zu erfolgen. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an. Nach der Anmeldung und dem Eingang der Anzahlung von € 390,-( für den Schnupperkurs 170,-) erhalten Sie alle nötigen Informationen sowie das Formular für die ärztliche Tauglichkeit per Mail als PDF.
  2. Die restlichen Ausbildungskosten sind spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn zu entrichten. Bei Nichterscheinen nach Anmeldung werden Stornokosten in Höhe von € 390,- (beim Schnupperkurs 170,-) für jeden gebuchten Kurs erhoben. Bei einer frühzeitigen Umbuchung zu einem anderen Kurs, bleibt die Anzahlung für den neuen Kurs bestehen. Bei einer Absage, nach geleisteter Anzahlung, bis max. zwei Wochen vor Kursbeginn, bekommen Sie den überwiesenen Betrag abzüglich 50€ Aufwandsentschädigung zurück.
  3. Sollte der Kurs nach Antritt abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen.
  4. Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien des Bundesministers für Verkehr für die Ausbildung und Prüfung des Luftfahrtpersonals. Der ausbildende Verein ist deshalb verpflichtet, Kursteilnehmer auszuschließen, die ihre Sicherheit und die Sicherheit Anderer gefährden. Ein Rückzahlungsanspruch auf bereits geleistete Zahlungen besteht hierbei nicht.
  5. Wird die Ausbildung vom Auszubildenden aus irgendeinem Grund unterbrochen, so kann der Auszubildende die Kurse binnen eines Jahres ab dem ursprünglichen Kursdatum fortsetzen bzw. nachholen.
  6. Falls Kurse aus Gründen, die nicht vom Verein zu vertreten sind, nicht durchgeführt oder zu Ende geführt werden können, hat der Kursteilnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rückzahlung der Kursgebühr. Der Teilnehmer kann den Kurs fortsetzen wie in Punkt 5. festgelegt.
  7. Falls der Auszubildende wegen Nichtbefolgung der Anweisung des Lehrers eine Verletzung erleidet und er deshalb den Kurs nicht fortsetzen kann, hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühren. Es gilt Punkt 4.
  8. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung von Ausbildungsgeräten haftet der Verursacher für den Schaden.
  9. Der Auszubildende verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber dem Verein, die ihm aus Anlass der Teilnahme an einem Kurs entstehen könnten, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vereins zurückzuführen.
  10. Während Ihrer Fallschirm-Sportausübung sind Sie gegen Haftpflichtansprüche durch unsere Fallschirm-Haftpflicht-Versicherung geschützt. Bei Verletzung tritt Ihre gesetzliche Krankenversicherung in Kraft. Haben Sie eine Private Krankenversicherung oder eine Lebens- bzw. Kapitalversicherungen abgeschlossen, sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung erkundigen, ob und wie weit luftsportliche Aktivitäten mit eingeschlossen sind.
  11. Mindestalter und Gewicht: Das Mindestalter für die Teilnahme an den Kursen beträgt bei Schulungsbeginn 14 Jahre. (Lizenzerwerb mit 16 Jahren) Das minimale Körpergewicht liegt bei 45 kg, das maximale Körpergewicht für die Teilnahme an einem Kurs beträgt 103kg incl. Kleidung. Körpergewicht und Größe müssen in einem stimmigen Verhältnis zueinanderstehen.
  12. Bei Kursbeginn sind ALLE erforderlichen Unterlagen, festsitzende Turnschuhe (ohne Haken und mit glatter Sohle) und bequeme Sportkleidung mitzubringen. Auf dem Flugplatz bestehen Unterkunftsmöglichkeiten nach Vereinbarung.

Bei zusätzlichen Fragen sind wir unter 09173/794771 erreichbar.

Weitere Bedingungen und Hinweise

  1. Der AFF-Schnupperkurs beinhaltet den einweisenden Theorieunterricht und einen Ausbildungssprung Level 1 incl. Leihgebühr für das Fallschirmsystem. Bei Nachbuchung des Gesamtkurses innerhalb von 30 Tagen wird der AFF-Colibri Schnupperkurs zum Teil angerechnet.
  2. Nicht enthalten in der Kursgebühr sind: Sprungbrille, Höhenmesser, Schuhe, Handschuhe, Lehrbücher, Prüfungsgebühren, AFF-Wiederholungssprünge, Sprungkosten und Leihgebühr für die Ausrüstung die NACH der AFF-Ausbildung bis zum Lizenzerwerb entstehen.
  3. Aufgrund unvorhersehbarer Wettersituationen empfiehlt es sich, zwei Wochen AFF Kurs einzuplanen. Unsere Sprungzeiten finden Sie auf unserer Webseite.
  4. Alle Ausbildungssprünge werden mit einer digitalen Kamera aufgezeichnet. Diese Aufzeichnung dient der Nachbesprechung und der Vorbereitung auf den nächsten Sprung. Die Videoaufnahmen sind NICHT im Kurspreis enthalten.
  5. Wird das Lernziel bei einem Level nicht erreicht, sind für die Leistungsstufen Level eins bis Level drei € 221 und für die
    Leistungsstufen Level vier bis Level sieben € 179 für die jeweiligen Wiederholungssprünge zu entrichten. (Stand: März 2024)

 

Nach Beendigung der AFF-Ausbildung haben Sie gelernt, allein das Flugzeug zu verlassen und den Fallschirm sicher zu ziehen. Sie befinden sich aber nach wie vor im Schülerstatus und springen mit Sprungauftrag.

Auf dem Weg zur Lizenzreife werden 3 Sprünge aus niedriger Höhe durchgeführt. Es sind mindestens 5 Sprünge im 2er Formationsspringen und/oder 2er Freeflyspringen durchzuführen. Für diese Sprünge entstehen weitere Kosten.

Nach erfolgreicher Ausbildung und Absolvierung von mindestens 23 Ausbildungssprüngen (inkl. der AFF- Sprünge), kann die theoretische und praktische Prüfung zum Lizenzerwerb beantragt werden. Die Prüfungsvorbereitung und Prüfungstermine liegen außerhalb des Lehrgangs.

Mehr zu Lizenz & Prüfung

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechts unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

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