Unsere FAQ rund ums Tandemspringen
Wann wird eine Stornogebühr fällig?
Bei Nichterscheinen, kurzfristiger Absage (weniger als eine Woche) zum vereinbarten Tandemsprungtermin und bei Teilnehmern, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen und aus diesem Grund vom Tandemspringen ausgeschlossen werden müssen, erheben wir eine Stornogebühr von 50,-€